11.08.2013
Energiekommune: Solarstrom für Mieter im kommunalen Wohnungsbau
Energie- und Wohnungsgesellschaften sind derzeit dabei, Mietern einen günstigen Solarstrombezug zu ermöglichen.
In Nußloch hat die HEG Heidelberger Energiegenossenschaft soeben sieben Dächer der Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg mit Solarstrom-Modulen bestückt. Ab Ende des Jahres sollen die Mieter der "Neuen Heimat" von dort günstigen Solarstrom beziehen können. "Gerade prüfen wir noch, ob wir die Abrechnung mit den Mietern selbst machen, oder an einen Dienstleister vergeben", so Andreas Gißler von der Energiegenossenschaft. Den Solaranteil des Stroms will die HEG um 4 bis 5 Cent je Kilowattstunde günstiger anbieten als der dortige Regionalversorger den Netzstrom – und das auf 20 Jahre garantiert. Darüber hinaus können sich die Mieter an der Genossenschaft beteiligen und ab einem Beitrag von 1000 Euro auch ein festverzinsliches Darlehen zur Verfügung stellen.
Modelle, bei denen sich Mieter an Anlagen beteiligen können, hält Dr. Karl Zrost, Geschäftsführer der Engynious GmbH, nicht immer für geeignet. Häufig verfügten Mieter kaum über Kapital bzw. wollten es nicht langfristig binden. Im sachsen-anhaltinischen Wolfen hat Engynious die Dächer dreier Wohnblöcke der Wohnungs- und Baugesellschaft (WBG) Wolfen mbH mit 14 Solarstromanlagen bestückt. "Pro Treppenaufgang haben wir eine Anlage mit einem Wechselrichter installiert", so Zrost gegenüber der Energiekommune. Diese Woche sollen die Mieter der etwa 100 Wohnungen über die Möglichkeit der Solarstromversorgung informiert werden. "Die Kombination von günstig lokal erzeugtem PV-Strom und von den Stadtwerken Bitterfeld-Wolfen bezogenem Netzstrom ermöglicht uns, den Mietern etwa zehn Prozent günstigeren Strom anzubieten", so Zrost. Die abzuführende EEG-Umlage ist in der Preisgestaltung berücksichtigt. Modelle, die verminderte EEG-Umlage zu umgehen, wie das vom Landesverband Franken der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. entwickelte "PV Mieten", hält Zrost ebenso wie Energiegenosse Gißler für "nicht im Sinne des Gesetzgebers"D. Da diesem Geschäftsmodell bei einer Gesetzesänderung die Basis entzogen werde, sei es zudem wenig nachhaltig. baf